Rechtsprechung
VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflichtstunden - Gerichtliche Nachprüfbarkeit; Differenzierung nach Lehrergruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 09.03.1966 - III/1-622/65
- VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
- BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte kein sachlich vertretbarer Grund anführen läßt, d. h. wenn sie mangels eines solchen Grundes willkürlich erscheint (Beschluß vom 19.06.1962, 1 BvL 4/58, BVerfGE 15, 143 [150]) {{Fussnote|4|BVerwG, 14.11.1962, 1 BvR 987/58.W. F.: MDR 1963, 284; NJW 1963, 32.}} .
- BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
Selbst innerdienstliche Anordnungen des Dienstherrn sind dann gerichtlich nachprüfbar, wenn sich ihre potentiellen Wirkungen nicht auf die Stellung des Beamten als Amtsträger beschränken, sondern über die Konkretisierung der Gehorsamspflicht hinaus auch auf dessen Stellung als eine dem Dienstherrn mit selbständigen Rechten gegenüberstehende Rechtspersönlichkeit erstrekken (BVerwG, Urt. vom 20.03.1962, II C 6/60, BVerwGE 14, 84) . - BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG
Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte kein sachlich vertretbarer Grund anführen läßt, d. h. wenn sie mangels eines solchen Grundes willkürlich erscheint (Beschluß vom 19.06.1962, 1 BvL 4/58, BVerfGE 15, 143 [150]) {{Fussnote|4|BVerwG, 14.11.1962, 1 BvR 987/58. - BVerwG, 06.07.1965 - II C 152.62
Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung über die Revision gegen dieses Urteil ausgeführt, daß die streitige Verpflichtung des Klägers, 28 oder 26 Pflichtstunden wöchentlich erteilen zu müssen, eine von mehreren Rechtsbeziehungen sei, die den Inhalt des Beamtenverhältnisses ausmachten und deshalb Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Klage sein könne (Urteil vom 06.07.1965, II C 152/62, BVerwGE 21, 293 [295]) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1962 - VIII A 171/62
Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
Auch das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 28.06.1962, VIII A 171/62, ZBR 1962 S. 237 die Auffassung vertreten, daß sich die Festsetzung der Pflichtstunden auf die Gesamtarbeitszeit des Lehrers auswirke, obwohl sie an sich nur einen Teil der Arbeitszeit betreffe, denn je mehr Unterrichtsstunden der Lehrer zu geben habe, desto größer werde in der Regel auch die Zeit der Vorbereitung und der Nacharbeiten außerhalb des Unterrichts sein.